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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Beratung

Hinweise, Vorschläge und Beispiele in unseren Publikationen oder von unseren Fachberatern erfolgen unentgeltlich und ohne Gewähr, in der Regel auch ohne Berücksichtigung ausserordentlicher mechanischer Beanspruchung. Sie entsprechen unseren heutigen Erkenntnissen und beziehen sich auf normale Fälle, wie sie in der Praxis vorkommen. Es ist Aufgabe der Planer, alle Einflüsse angemessen zu berücksichtigen, unsere Angaben sinngemäss anzuwenden und nötigenfalls regelmässige Kontrollen anzuordnen.

2. Preise

Preisänderungen bis zum Zeitpunkt der Lieferung bleiben vorbehalten. Für die Preisbestimmung ist das Lieferdatum massgebend.

3. Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingerechnet. Ausnahmen sind ausdrücklich vermerkt

4. Liefertermine

Für Lieferverzögerungen infolge Warenmangels, ungenügender Rohstoffversorgung, gesteigerter Nachfrage oder mangels Transportmittel sowie in allen Fällen von höherer Gewalt übernehmen wir keine Haftung.

5. Paletten und Ladegeräte

Paletten werden mit der Lieferung voll verrechnet. Gutschriften für Frankoretouren erteilen wir für alle eigenen Paletten. Eine Gebrauchs- und Entsorgungsgebühr wird erhoben. Bei der Rücknahme der Paletten wird eine gegenüber dem Ausgabepreis um CHF 5.00 geringere Vergütung gutgeschrieben (CHF 20.00 / CHF 15.00). Die Kosten für den Rücktransport sind vom Warenempfänger zu tragen.

6. Übernahme der Ware

Der Empfänger übernimmt die Lieferung durch Unterschrift des Lieferscheines. Allfällige Beanstandungen sind innert 8 Tagen nach Erhalt der Sendung zu melden. Die beschädigte Ware ist während eines Monats, ab Lieferdatum gerechnet, für eine Bestandsaufnahme zur Verfügung zu halten.

7. Rücknahme nicht verwendeter Materialien Brumma-Lagerprodukte

Die Rücknahme erfolgt nur nach Absprache. Einwandfreies, franko zurückgesandtes Material wird zu dem zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Preis, abzüglich 30 % für Umtrieb, gutgeschrieben. Die Vergütung erfolgt in Form einer Warengutschrift zur späteren Verrechnung.

8. Zahlungsbedingungen

Ab Fakturierungsdatum 30 Tage netto; oder mittels Lastschriftverfahren (LSV) 2 % Skonto. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet, der Verzugszins beträgt 5 %.

9. Garantien

Die Brumma AG garantiert gemäss den entsprechenden Herstellerangaben.

 

10. Logistikkosten für Dämmsto­ffe und Zubehör

Für Lieferungen mit einem Netto-Warenwert unter CHF 2'500.00 wird ein Transportkostenanteil pro Ablad von CHF 150.00 und für Lieferungen auf einen fixen Zeitpunkt werden zusätzlich CHF 100.00 in Rechnung gestellt. Die Baustellen, das Lager oder die Talbahnstationen müssen LKW zugänglich sein. Generell wird die Verkehrsabgabe (LSVA) anteilmässig mit 0.95 % des Netto-Warenwertes verrechnet. Für die Kantone Graubünden, Tessin, Genf und Wallis gelten höhere Transporttarife (auf Anfrage).

Für Lieferungen ab Herstellerwerk gelten die Liefer bedingungen des jeweiligen Lieferanten. Für Lieferungen mit BIG MAMMA werden pro Pritsche CHF 75.00 verrechnet. Für Lieferungen mit BIG MAMMA light werden pro Gebinde CHF 10.00 verrechnet. (Die Mindestpauschale beträgt CHF 25.00 pro Bestellung.)

Die Lieferung erfolgt in ganzen Verpackungseinheiten. Werden ausnahmsweise angebrochene Verpackungseinheiten ausgeliefert, wird ein Zuschlag von CHF 40.00 verrechnet.

Transportkosten für Thermowhite entnehmen Sie der Preisliste auf Seite 48
 

Kranlastwagen
Bodenablad auf Anfrage

Stockwerkablad 18mt auf Anfrage

Dachablad auf Anfrage

 

11. Wartezeiten

1,5 Stunden Ablad ist in den Preisen inbegriffen.

Zusätzliche Wartezeit pro Stunde CHF 80.00

Für Kranwagen pro Stunde CHF 150.00

12. Selbstablad

Der Ablad erfolgt durch den Warenempfänger. Falls am vereinbarten Lieferort und Lieferzeitpunkt seitens des Empfängers nicht für eine ordnungsgemässe Übernahme und Ablad gesorgt wird, werden die nachfolgenden Abladepauschalen verrechnet. Eine Haftung für Beschädigung, Vollständigkeit und Abladeort der Lieferung aus dem Abladevorgang selbst wird nicht übernommen.

Abladepauschalen:

bis 40 m3 oder 15 Paletten CHF 200.00

ab 40 m3 oder 15 Paletten CHF 400.00

 

13. Lagerung

Brumma Bau- und Dämmstoffe sind vor direkter Sonneneinstrahlung und vor Feuchtigkeit zu schützen. Die Dämmstoffe sind auf einer sauberen, ebenen Fläche zu lagern. 

 

14. Geltungsbereich

Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten bei Auftragserteilung bzw. bei Offertstellung als übernommen und im Verhältnis zwischen dem Käufer und dem Lieferanten als akzeptiert. 

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand: CH-5630 Muri AG. Anwendbares Recht: Schweizerisches Obligationenrecht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

ES GIBT KEINE EINFACHERE UND BESSERE DÄMMUNG BEI AUFSTOCKUNGEN VON GEBÄUDEN 

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Februar 2022